Garantie/AGB
Garantie
Das Lady-Comp / Baby-Comp / Pearly-Gerät
wurde unter Verwendung hochwertiger und modernster Materialien
mit größter Sorgfalt hergestellt. Jedes Gerät
hat vor seiner Auslieferung zahlreiche Kontrollen und Prüfungen
durchlaufen.
Unsere Garantieleistungen: Wir garantieren
deshalb dem Endabnehmer, daß die Geräte Lady-Comp /
Baby-Comp / Pearly während der Garantiefrist frei von gebrauchsmindernden
Material- und Fabrikationsfehlern bleiben. Die Garantiefrist beginnt
mit dem Tag des Verkaufs des Lady-Comp / Baby-Comp / Pearly an
den Endabnehmer.
Wir gewähren für Lady-Comp und
Pearly 2 Jahre Garantie, für den Baby-Comp 3 Jahre Garantie.
Wir verpflichten uns, schadhafte Geräte
nach unserer Wahl kostenlos instandzusetzen, durch neue Geräte
zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere für Verluste und Schäden einschließlich
Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Indirekte Schäden
und Verbrauchsteile (z.B. Meßsensor, Netzteil, Akkubox)
unterliegen nicht der Garantie.
Garantieansprüche bestehen nur, wenn
der Endabnehmer uns den Mangel unverzüglich, spätestens
binnen zwei Wochen nach Feststellung schriftlich unter Übersendung
des vollständig ausgefüllten Originals dieser Garantiekarte
und der Erwerbsrechnung anzeigt und den Lady-Comp / Baby-Comp
/ Pearly nach dem Auftreten des Mangels nicht mehr benutzt, sondern
frachtfrei und transportversichert an uns übersendet.
Von der Garantie nicht umfaßt sind
alle Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung,
insbesondere ein Öffnen des Gerätes oder eine Beschädigung
der Prüfplakette sowie durch äußere Einwirkungen
entstanden sind. Eine Garantiekarte liegt jedem Gerät bei.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Umfang der Lieferbedingungen
1.1 Für den Umfang der Lieferungen sind
die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend.
Ist kein Vertrag geschlossen worden, so ist die schriftliche Auftragsbestätigung
des Lieferers und falls eine solche nicht abgegeben wurde, der
schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend.
1.2 Für alle Lieferungen gelten die
Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, soweit
sie für die Sicherheit der Lieferungen in Betracht kommen.
Abweichungen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit
auf anderer Weise gewährleistet ist.
1.3 An allen mitgelieferten Unterlagen behält
sich der Lieferer das Eigentum und Urheberrecht uneingeschränkt
vor. Zu Angeboten gehörige Unterlagen sind, wenn der Auftrag
nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Dies gilt auch für Unterlagen des Bestellers, die jedoch
solchen Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, denen
der Lieferer zulässigerweise die Ausführungen der Lieferungen
übertragen hat.
1.4 Alle Angebote des Lieferers werden freibleibend
abgegeben.
2. Preise
2.1 Preise gelten ab Auslieferungslager des
Lieferers, ausschließlich Transportverpackung und Versicherung,
jedoch einschließlich normaler Inlandsverpackung und der
Mehrwertsteuer in EU-Länder.
2.2 Grundsätzlich ist die beim Eingang
der Bestellung gültige Preisliste des Lieferers ausschlaggebend,
sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.3 Sollten sich die Bezugskosten des Lieferers binnen vier Monaten
nach Vertragsschluß, aber vor Ausführung der Lieferung
nach oben oder unten um mehr als 3% ändern, ist der Lieferer
gegenüber Kaufleuten zu einer entsprechenden Änderung
der Verkaufspreise berechtigt, ohne daß dem Besteller ein
Rücktrittsrecht zusteht.
2.4 Bestellungen aus anderen Ländern als Deutschland und
Österreich werden an den jeweiligen Landesvertrieb weiter
geleitet. In diesem Fall können die Preise abweichend sein.
Der Besteller kann innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Die Waren bleiben Eigentum des Lieferers
bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller
aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent). Vorher ist
eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt
und eine Weiterveräußerung nur im gewöhnlichen
Geschäftsgang nach Maßgabe von Nr 3.2. gestattet, sofern
sich der Weiterverkäufer selbst nicht in Zahlungsverzug befindet.
3.2 Die aus einem Weiterverkauf oder anderem Rechtsgrund (z.B.
Versicherungs- und Schadenersatzansprüche) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller
bereits jetzt an den Lieferer ab. Der Besteller ist widerruflich
ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Ermächtigung kann nur bei einem Zahlungsverzug des
Bestellers widerrufen werden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die möglichen Zahlungsarten können Sie dem Bestellformular
nach Eingabe Ihrer PLZ entnehmen.
4.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere
Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die
Ware nach Zahlungseingang. Nachnahmenzahlung ist mit Erhalt der
Ware fällig.
5. Frist für Lieferungen
5.1 Fristen für Lieferungen sind nur
verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Absatz 1.1
gilt entsprechend. Die Einhaltung solcher Fristen setzt voraus,
daß der Besteller alle seine Verpflichtungen, insbesondere
etwa vereinbarte Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig erfüllt.
Geschieht dies nicht, werden die Fristen angemessen verlängert.
5.2 Fristen gelten als eingehalten, wenn
die Gegenstände innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum
Versand gebracht, abgeholt oder Versandauftrag erteilt und die
Gegenstände zum Versand ausgesondert worden sind. Falls die
Absendung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten
hat, verzögert, so gilt die Frist bereits mit Meldung der
Versandbereitschaft als eingehalten.
6.1 Erfüllungsort ist in jedem Fall das Auslieferungslager
des Lieferers.
7. Garantie
7.1 Garantie des Herstellers
Das Baby-Comp-, Lady-Comp- oder pearly-Gerät wurden unter
Verwendung hochwertiger und modernster Materialien mit grösster
Sorgfalt hergestellt. Jedes Gerät hat vor seiner Auslieferung
zahlreiche Kontrollen und Prüfungen durchlaufen.Wir garantieren
deshalb dem Endabnehmer, dass die Geräte Lady-Comp, Baby-Comp
und pearly während der Garantiefrist frei von gebrauchsmindernden
Material- und Fabrikationsfehlern bleiben.
7.2 Die Garantiefrist beginnt mit dem Tag des Verkaufs des Lady-Comp-,
Baby-Comp- oder pearly-Gerätes an die Endabnehmer. Die Garantie
für den Lady-Comp und den pearly beträgt zwei Jahre,
für den Baby-Comp drei Jahre.
7.3 Wir verpflichten uns, schadhafte Geräte nach unserer
Wahl kostenlos instand zu setzen, durch neue Geräte zu ersetzen
oder den Kaufpreis zu erstatten. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere für Verluste und Schäden einschliesslich
Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Indirekte Schäden
und Verbrauchsteile (z.B. der Messensor) unterliegen nicht der
Garantie.
7.4 Garantieanspräche bestehen nur, wenn der Endabnehmer
uns den Mangel unverzüglich, spätestens binnen zwei
Wochen nach Feststellung schriftlich, unter Übersendung des
vollständig ausgefüllten Originals dieser Garantiekarte
und der Erwerbsrechnung anzeigt und das Lady-Comp-, Baby-Comp-
oder pearly-Gerät nach dem Auftreten des Mangels nicht mehr
benutzt, sondern transportversichert unfrei an uns äbersendet.
7.5 Von der Garantie nicht umfasst sind alle Schäden, die
durch unsachgemäße Handhabung, insbesondere Öffnen
des Gerätes oder eine Beschädigung der Pru¨fplakette
sowie äussere Einwirkungen entstanden sind.
Es gelten die Preise und Versandkosten in Euro vom Zeitpunkt der
Bestellung.
8. Gewährleistung
8.1. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Darüberhinausgehende Garantien des Herstellers werden davon
nicht berührt.
8.2. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen
Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt
für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
8. Patente
8.1 Der Besteller, der Kaufmann ist, übernimmt
es, ihm gegenüber geltend gemachte Ansprüche aus der
Verletzung von Patenten, Warenzeichen oder Urheberrechten selbständig
abzuwehren und dem Lieferer von deren Geltendmachung unverzüglich
schriftlich Mitteilung zu machen. Der Lieferer wird den Besteller
bei der Abwehr solcher Ansprüche mit aller ihm zur Verfügung
stehenden Information unterstützen.
8.2 Eine Freistellungsverpflichtung des Lieferers
setzt voraus, daß ihm nach seinem entsprechenden Verlangen
die Führung von Rechtsstreitigkeiten überlassen worden
ist. Ferner muß die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich
der Bauweise der Liefergegenstände des Lieferers ohne Verbindung
oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen sein.
8.3 Der Lieferer hat wahlweise das Recht,
sich von einer Freistellungsververpflichtung dadurch zu befreien,
daß er entweder die erforderlichen Lizenzen bezüglich
der angeblich verletzten Patente beschafft oder aber dem Besteller
einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung
stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand
bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes
beseitigen.
8.4 Eine Freistellungsverpflichtung des Lieferers
ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung,
Begrenzung sonstiger Schadenersatzansprüche
9.1 Wird dem Lieferer oder Besteller die
ihm obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten
die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe:
Ist die Unmöglichkeit auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
des Lieferers zurückzuführen, so ist der Besteller berechtigt,
Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatzanspruch ist auf
den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.2 Sofern unvorhergesehene Ereignisse im
Sinne des Absatzes
5.3. die wirtschaftliche Bedeutung oder den
Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb
des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen
angepaßt, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit
dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das
Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem
Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis
der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller
mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller
eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
9.3 Schadensersatzansprüche des Bestellers
aus positiver Forderungsverletzung, aus Verletzung von Pflichten
bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden
ausgeschlossen.
9.4 Die haftungsausschließenden und/oder
haftungsbegrenzenden Regelungen der Paragraphen 5.,7. und 9. gelten
insoweit nicht, als in Fällen des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit gesetzlich zwingend gehaftet wird.
10. Gerichtsstand
10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Hauptsitz des
Lieferers.
10.2 Für die vertraglichen Beziehungen
gilt deutsches Recht unter Ausschluß des einheitlichen Gesetzes
über den Abschluß vor internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen und des einheitlichen Gesetzes über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
11. Verbindlichkeit des Vertrages
11.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen, soweit
gesetzlich zulässig, durch solche zu ersetzen, die den mit
den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck
weitestgehend erreichen.
11.2 Bei einem Weiterverkauf der Vertragsgegenstände
dürfen weitergehende Zusicherungen in bezug auf die Liefergegenstände
als die, die für den Lieferer verbindlich sind, nicht gegeben
werden.
Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen
innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben,
wenn das Gerät nicht benutzt und in der Originalverpackung
zurückgesandt wurde. Die Frist beginnt frühestens mit
Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung der Ware. Die Rücksendung hat an den Lieferer zu
erfolgen.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung
der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre
- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie
die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie
ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was deren Wert beeinträchtigt. Dazu gehört aus hygienischen
Gründen insbesondere das Vornehmen von Temperaturmessungen.
Datenschutz
Wir nehmen strengen Datenschutz sehr ernst. Daher verbürgen
wir uns dafür dass wir Ihre persönlichen Informationen
weder verkaufen, noch vermieten, noch in irgend einer anderen
Weise an Dritte weitergeben.
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